AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fotografie Frank Zenner

Diese AGB gelten ab dem 01.05.2020.

Impressum

§ 1 Geltung
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Frank Zenner und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten)
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von Frank Zenner, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von Frank Zenner sind freibleibend und unverbindlich.
4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB von Frank Zenner gelten sollen.
Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, die schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
6. „Fotos“, “Fotografien”, “Bilddateien”, “Lichtbildwerke”, “Lichtbild”, “Bilder”, “Fotoaufnahmen” im Sinne dieser AGB sind alle von Frank Zenner hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, das mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).

§ 2 Auftrag
1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den von Frank Zenner gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Absatz 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Alle ausgewählten Fotos werden einzeln in Farbe, Kontrast, Weißabgleich, Helligkeit und Beschnitt bearbeitet und als JPG entwickelt (keine Retusche). Die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (Z.B. in RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. Die Abgabe der Fotografien erfolgt über eine Passwortgeschützte Online-Galerie per Download oder auf einem Datenträger. Die Wasserzeichen auf den ausgewählten Fotografien werden nach Erhalt des Rechnungsbetrages entfernt.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Frank Zenner alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Besucher, Gäste, z. B. bei Veranstaltungen, Hochzeiten auch tatsächlich fotografiert werden.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen (14 Tage) nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht
1. Frank Zenner steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Frank Zenner. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Frank Zenner erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
4. Erteilt Frank Zenner die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung zum Schadensersatz.
5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung von Frank Zenner erfolgten und über die den Auftraggebern eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch Frank Zenner bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
8. Wurde die Veröffentlichungsoption gewählt behält sich Frank Zenner als Bildautor das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen sowie Neben und Folgerechte wahrzunehmen.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Preisangaben
1. Alle Preisangaben sind in Euro.
2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen bleiben vorbehalten, ausgenommen davon sind verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum von Frank Zenner. Ebenso verbleiben alle Rechte an den Fotos bei Frank Zenner.
4. Zahlungen sind per Überweisung zu leisten. Gegen Ansprüche von Frank Zenner kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des
Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
5. Mit der Annahme des Vertrages, mit der Erteilung eines Auftrages oder der Buchung eines Termines, ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 10 % des Preises  (ggf. Anzahl gebuchter Stunden) fällig. Erst mit Eingang der Gebühr bei Frank Zenner gelten die im Vertrag, im Auftrag, in der Buchung genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist Frank Zenner nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

§ 5 Einräumung Veröffentlichungsrechte
1. Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass Frank Zenner die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z. B. für Ausstellungen, Messen, Homepages, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten usw.) vornehmen darf. Frank Zenner darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von Frank Zenner dient.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste, die Besucher bei einer Z.B. Hochzeit, Veranstaltung darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder, Fotos erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder, Fotos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber Frank Zenner von der Haftung vollumfänglich freistellen.
3. Frank Zenner wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder den abgebildeten Personen, dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich Frank Zenner in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen / Fantasienamen des Brautpaares, des Models, der Shooting-Teilnehmer, der abgebildeten Personen publiziert ( Der vollständige Name wird nur veröffentlicht wenn dies explizit gewünscht wird).
5. Frank Zenner verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur Zweitnutzung.
6. Veröffentlichungsoption
Für mich ist es wichtig, Fotos zu veröffentlichen, damit andere Kunden sich von der Qualität und Kreativität meiner Arbeit überzeugen können. Ihr als Auftraggeber willigt daher ein, dass ich Frank Zenner die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen z. B. auf der eigenen Website, in Webblogs und sozialen Netzwerken oder im Rahmen von Wettbewerben vornehmen darf (Details, wo die Fotografien veröffentlicht werden dürfen, können auch zusätzlich schriftlich vereinbart werden). Ihr seid insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden. Ihr versichert, dass eure Einwilligung und die der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos vorliegt und Ihr die Datenschutzinformationspflicht gegenüber den anwesenden Personen zu übernehmen. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, stellt ihr als Auftraggeber mich Frank Zenner von der Haftung auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. (Bitte daran denken, das bei minderjährigen Kinder und getrennt lebenden Elternteilen, beide Erziehungsberechtigten einwilligen müssen, das die Fotografien von den Kindern veröffentlicht werden dürfen. Mit der Buchung von Aufträgen und der Inanspruchnahme von Angeboten, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen erklären die oder der Auftraggeber das diese Einwilligung erfolgt ist)
Da das, wie ich finde, keine Selbstverständlichkeit ist, biete ich euch im Gegenzug für die Einräumung der Veröffentlichungsrechte der Fotos einen Nachlass in der Höhe von 3 Prozent an. Der Veröffentlichungsoption muss explizit zugestimmt werden (Z.B. per E-Mail)!

§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale (Paketpreise, Foto Einzelpreise) sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
2. Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Frank Zenner wird ggf. auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
3. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten usw.) von Frank Zenner werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Reportage, Hochzeitspakete, Pakete und Zusatzoptionen teilweise nicht enthalten.
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Frank Zenner oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar von Frank Zenner, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Frank Zenner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Frank Zenner kein Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet Frank Zenner für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2. Frank Zenner übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet Frank Zenner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes, Paket-Preises, Stundenpreises.
4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung von Frank Zenner ausgeschlossen.
5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Frank Zenner bestätigt worden sind. Frank Zenner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Frank Zenner nicht zu vertreten hat (z. B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw.), Frank Zenner nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Frank Zenner verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
7. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall von Frank Zenner kommen, und sollte Frank Zenner aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzdienstleister zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzdienstleister wird hierdurch nicht begründet.
8. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzdienstleisters oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
9. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
10. Frank Zenner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Frank Zenner keine Haftung.

§ 8 Rücktritt
1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einer Woche vor dem im Vertrag angegebenen Termin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post/E-Mail an Frank Zenner unter der angegebenen Anschrift.  Frank Zenner, Talstrasse 4, 66578  Schiffweiler, E-Mail: info@fotografie-frank-zenner.de
2. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.
3. Eingang der Rücktrittserklärung – innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung: Aufwandsentschädigung von 30,00 € zzgl. Fahrtkosten.
– bis zu 12 Wochen vor Buchungstermin: 10 % des Preises des jeweils gebuchten Paketes, Auftrags, Anzahl Stunden etc.
– bis zu 9 Wochen vor Buchungstermin: 25 % des Preises des jeweils gebuchten Paketes, Auftrags, Anzahl Stunden etc.
– bis zu 6 Wochen vor Buchungstermin: 50 % des Preises des jeweils gebuchten Paketes, Auftrags, Anzahl Stunden etc.
– bis zu 3 Wochen vor Buchungstermin: 75 % des Preises des jeweils gebuchten Paketes, Auftrags, Anzahl Stunden etc.
– bis zu 1 Woche oder kürzer vor Buchungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Paketes, Auftrags, Anzahl Stunden etc.
4. Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und Frank Zenner für das stornierte Paket mindestens eine gleichwertiges Paket vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Paketes zu dieser Vereinbarung bestehen, wird Frank Zenner die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung vonseiten Frank Zenner wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht Frank Zenner demnach ein Vermögensschaden, der mit 75 % des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise-und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
5. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Fotoshooting Teilnehmer, Models) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage des Fotoshooting führt. Eine Überprüfung / Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Frank Zenner.

§ 9 Exklusivität und Befugnisse
1. Frank Zenner ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. FrankZenner ist der einzige, der am Shootingtag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
2. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von weiteren Personen oder anderen an dem Shootingtag beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als kostenlose Zusatzleistung (DJ, Videografen usw.), oder Fotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Gäste, weiteren anwesenden Personen sind herzlich eingeladen, Schnappschüsse als persönliche Erinnerungen aufzunehmen. Die Reportage des Tages sowie die Porträtfotos bleiben aber Frank Zenner vorbehalten.
3. Frank Zenner hat bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung Priorität vor allen anderen Personen, die Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich mit Frank Zenner abgestimmt werden. Sollte ein weiterer Dienstleister Aufnahmen anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung von Frank Zenner und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist Frank Zenner berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall die jeweils gemäß diesem Vertrag gebuchte Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.
4. Auswahl der besten Fotos. Die Vor-Auswahl der Fotos obliegt alleine bei Frank Zenner (Das überlasst ihr bitte vertrauensvoll mir allein).

§ 10 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Frank Zenner, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Frank Zenner als Gerichtsstand vereinbart.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§ 11 Datenschutz & Datenerhebung
1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
2. Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
3. Frank Zenner verarbeitet Kontakt- sowie Kommunikationsdaten und trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Erfüllung vorvertraglicher Pflichten und zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,- zum Zweck der Vertragsdurchführung,- zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
4. Frank Zenner wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich
ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht. Frank Zenner und alle Mitarbeiter von externen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich und entsprechend der geltenden Datenschutzgesetze zu behandeln.
5. Die personenbezogenen (Foto-)Daten werden nach 25 Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen, Rechte-Wahrung und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Die Auftraggeber haben das Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruchsrecht.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Person wenden:

Frank Zenner
Telefon Mobil: 01520/8274829
EMAIL: info@frank-zenner.de

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

ZUSTÄNDIGE DATENSCHUTZBEHÖRDE

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Str. 12
66111 Saarbrücken

Tel.: 0681 94781-0
Fax: 0681 94781-29

E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
Web: www.datenschutz.saarland.de 

 

Das Kopieren und das Vervielfältigen dieser AGB , von oder über die Website “www.fotografie-frank-zenner.de” ist nicht gestattet!